Straßenverkehrsordnung

Neue Rechte für Radfahrer

STAND

Die Bundesregierung möchte, dass sich der Trend zum Rad weiter fortsetzt, gleichzeitig das Radfahren sicherer wird und Unfälle reduziert werden. Mit der Novelle der Straßenverkehrsordnung wurde deshalb auch der Radverkehr gestärkt.

In diesem Zusammenhang wurden neue Verkehrsschilder eingeführt, unter anderem:

Verkehrszeichen Beginn einer Fahrradzone (Foto: (Pressestelle) - Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt))
Fahrradzonen sind Zonen, die grundsätzlich dem Radverkehr vorbehalten sind. Verhaltensrechtlich sind sie mit Fahrradstraßen vergleichbar: Neben Radfahrern dürfen nur Nutzer von Elektrokleinstfahrzeugen die Fahrradzonen nutzen, es sei denn, ein Zusatzschild gibt die Zone auch für weitere Verkehrsteilnehmer frei. Ist dies der Fall, dann darf der Radverkehr durch sie weder gefährdet noch behindert werden. Es gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. (Pressestelle) - Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) Bild in Detailansicht öffnen
(Pressestelle) - Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) Bild in Detailansicht öffnen
Das bestehende Grünpfeilschild erlaubt das Abbiegen aus dem rechten Fahrstreifen nach rechts trotz roter Ampel. Ab sofort gilt es auch für Radfahrer, die von einem am rechten Fahrbahnrand gelegenen Radfahrstreifen oder aus einem straßenbegleitenden, nicht abgesetzten, baulich angelegten Radweg kommend rechts abbiegen wollen. Zudem wird ein gesonderter Grünpfeil, der nur für Radfahrer gilt, eingeführt. Weiterhin gilt: Vor dem Abbiegen müssen Verkehrsteilnehmer anhalten. Beim Abbiegen darf nieman… (Pressestelle) - Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) Bild in Detailansicht öffnen
Radschnellwege sind Verbindungen im Radverkehrsnetz, die wichtige Ziele über größere Entfernungen verknüpfen. Bisher konnten Radschnellwege nur mit einem Piktogramm auf der Fahrbahn gekennzeichnet werden. Nun ist auch eine Beschilderung mit dem neu eingeführten Hinweiszeichen möglich. (Pressestelle) - Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) Bild in Detailansicht öffnen
Vor allem an engen und unübersichtlichen Stellen wichtig: Ab sofort kann mehrspurigen Kraftfahrzeugen durch ein neues Verkehrszeichen das Überholen von Fahrrädern, Motorrädern und anderen ein- und mehrspurigen Fahrzeugen verboten werden. (Pressestelle) - Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) Bild in Detailansicht öffnen
Ob für den Waren- oder Kindertransport – Lastenfahrräder werden immer beliebter. Mit ihren großen Ladeflächen sind sie eine umweltschonende und effiziente Alternative zum Auto. Mit dem neuen Sinnbild „Lastenfahrrad“ können künftig Parkflächen und Ladezonen speziell für Lastenfahrräder ausgewiesen werden. (Pressestelle) - Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) Bild in Detailansicht öffnen

Quelle: Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI)

STAND
AUTOR/IN
SWR Fernsehen