Pflege zu Hause

Hilfe durch ausländische Pflegekräfte

Stand

Pflegekräften aus dem Ausland, die in Deutschland Patienten betreuen, steht der in Deutschland geltende Mindestlohn zu. Das entschied das Bundesarbeitsgericht. Das Urteil hat massive Folgen für die Pflegebedürftigen und ihre Angehörigen und viele sind verunsichert. Viele Details sind rechtlich noch nicht allumfassend geregelt. Was aber tun, wenn ich einen Angehörigen zu Hause betreuen lassen möchte? Wir zeigen Ihnen verschiedene Wege auf.

Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts stellt klar: Auch wenn die ausländischen Betreuungskräfte im eignen Haushalt leben, ist es nicht ihre Aufgabe für den zu Pflegenden rund um die Uhr da zu sein. Auch ihnen stehen Ruhezeiten und Urlaub zu. Bereitschaftszeiten sind zu zahlen. Eine fälschlicherweise so benannte „24-Stunden-Pflegekraft“ für etwa 2.000 Euro im Monat, das darf es in Deutschland nicht geben.

Wie Susanne Punsmann, Juristin der Verbraucherzentrale, erklärt, handelt es sich bei den Beschäftigten aus dem Ausland im Regelfall nicht um gelernte Pflegekräfte, sondern um ungelernte oder fachfremde Kräfte wie z.B. Verkäuferinnen, Floristinnen, Maurer, Gabelstapelfahrer etc. Daher dürfen die Betreuungskräfte auch keine medizinische Behandlungspflege durchführen. Es muss also weiterhin der Pflegedienst kommen, z.B. um Medikamente zu geben, Kompressionsstrümpfe an- oder auszuziehen, oder um Injektionen zu setzen. Die Verbraucherzentrale spricht daher lieber von Live-In oder Livin-in-Kräften.

Vorsicht bei Vertragsabschluss

Beim Arbeitgebermodell stellt der Pflegebedürftige, respektive der Angehörige die Betreuungskraft an. Beim Entsendemodell schließt der Pflegebedürftige einen Vertrag mit einer Vermittlungsagentur im In- oder/und Ausland. Die Vermittlungsagentur entsendet die bei ihr angestellte Betreuungskraft in den Haushalt des Pflegebedürftigen.

Vermittlungsagenturen bieten auch Verträge mit selbstständigen Kräften an. Aber hier hat der Pflegebedürftige ein großes Risiko, dass unter Umständen eine sogenannte Scheinselbstständigkeit vorliegt und er Steuern und Sozialversicherungsbeiträge nachzahlen muss. So manch eine Vermittlungsfirma wälzt vertraglich gern sämtliche Risiken auf den Pflegebedürftigen ab, weiß Pflegerechtsexpertin Susanne Punsmann, oder verweigert beispielsweise die Vorlage der Sozialversicherungsbescheinigung A1.

Das Bundesgesundheitsministerium, die Verbraucherzentralen oder aber die gemeinnützige Organisation „FairCare“ bieten aktuell Hilfe und Beratung an:

  • Ausländische Betreuungskräfte - wie geht das legal? (Verbraucherzentrale)
  • FairCare - fachliche Beratung und faire Vermittlung für häusliche Betreuung mit ausländischen Arbeitskräften (fij FairCare)
  • Pflege zu Hause: Finanzielle Unterstützung und Leistungen für die ambulante Pflege (Bundesgesundheitsministerium)
  • Pflegewegweiser NRW (Verbraucherzentrale NRW)
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AUTOR/IN
SWR Fernsehen