Ungewollte Verträge am Telefon
"Es ist wichtig zu wissen, dass man gültige Verträge am Telefon abschließen kann", sagt Sonja Guettat von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz, die Expertin im ARD Buffet-Studio. "Aber gültig ist der Vertrag nur, wenn dem Angerufenen ein Angebot unterbreitet wurde, was dieser wahrgenommen, verstanden und ausdrücklich angenommen hat."
Der Name des Produkts und der Preis müssen daher vom Anrufer genannt werden. Oftmals verschleiern die Anrufer ihre Herkunft aber und erwecken den Eindruck, von der Hausbank oder dem örtlichen Stromversorger zu sein. Das böse Erwachen kommt dann, wenn ein Vertrag über eine Zeitschrift oder einen neuen Stromanbieter in der Post liegt.
Das können Sie während des Telefonats tun
Mit drei einfachen Fragen lässt sich unerwünschte Telefonwerbung relativ leicht erkennen:
- Mit wem spreche ich?
- Für welches Unternehmen rufen Sie an?
- Was ist der Grund Ihres Anrufs?
Wichtig: Sagen Sie nicht "Ja", wenn Sie etwas nicht eindeutig verstehen. Das könnte als Bestätigung ausgelegt werden. Die Verbraucherzentralen empfehlen: am besten rasch auflegen!
Das können Sie gegen den ungewollten Vertrag tun
Wurde der Vertrag geschlossen, widersprechen Sie sofort. Innerhalb von 14 Tagen haben Sie ein Widerrufsrecht, mit dem Sie ohne Begründung aus dem Vertrag kommen. Die Frist beginnt mit dem Zeitpunkt der Belehrung, dass es dieses Widerrufsrecht gibt, meist mit Zustellung des Vertrags.
Auch nach Verstreichen der Frist können Sie sich wehren, die Verbraucherzentralen bieten dazu ein kostenloses Musterschreiben an.
Tipp: Überprüfen Sie Ihre Kontoauszüge auf ungewollte Abbuchungen. Bereits abgebuchte Beträge kann man sich bis zu acht Wochen nach der Kontobelastung von seiner Bank erstatten lassen.
Beschweren Sie sich bei der Bundesnetzagentur
Notieren Sie sich den Namen und Unternehmen des Anrufers, sowie Datum, Uhrzeit und Rufnummer und was am Telefon besprochen worden ist. Sollte ein Werbeanruf ohne Ihre Einwilligung erfolgen, beschweren Sie sich mit diesen Daten bei der Verbraucherzentrale und der Bundesnetzagentur.