Zugausfall und Verspätung

So bekommen Sie Ihr Geld zurück

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Beim Klimaschutzprogramm der Bundesregierung spielt die Deutsche Bahn eine große Rolle. Dazu bekommt der bundeseigene Konzern Zuschüsse in Milliardenhöhe. Durch die Senkung der Mehrwertsteuer und damit günstigere Tickets rechnet die Bahn jährlich mit einem Plus von fünf Millionen Fahrgästen. Doch das allein ändert nichts an den Engpässen im Netz der DB und verspäteten Zügen. Als "unpünktlich" gilt in Deutschland ein Zug mit einer Verspätung von mehr als sechs Minuten. Und da ist dann die große Frage - wie bekomme ich mein Geld zurück?

Ab wieviel Minuten Verspätung muss die Bahn mir Entschädigung zahlen?

  • Ab 20 Minuten Verspätung verfällt die Zugbindung
  • Verspätung ab 60 Minuten am Zielort – 25% des Fahrpreises
  • Verspätung ab 120 Minuten am Zielort – 50% des Fahrpreises

Bei einer Verspätung am Zielort von mindestens 60 Minuten und einer planmäßigen Ankunft zwischen 0 und 5 Uhr, kann der Bahnreisende auf ein Taxi umsteigen. Doch Achtung: er bekommt max. 80 Euro erstattet.

Bei Zeitkarteninhabern gibt es eine konkrete Staffelung, da es ja keinen Fahrpreis als solchen gibt. Für die Bahncard 100 in der 2. Klasse gibt es ab 60 Minuten als Entschädigung 10,00 Euro, bzw. 15,00 Euro in der 1. Klasse. Bei Aktionspreisen wie z.B. dem Schönes-Wochenend-Ticket: 1,5 Euro in der 2. Klasse oder 2,25 Euro in der 1. Klasse.

Übrigens: Ab 60 Minuten müssen Getränke und Verpflegung kostenfrei gereicht werden, soweit dies im Bahnhof oder Zug möglich ist. Die Entschädigung gibt es immer, ganz egal, warum es zur Verspätung gekommen ist.

Wie kann ich eine Entschädigung beantragen?

Grundsätzlich muss ich mir ein Fahrgast-Rechte-Formular ausgedruckten und in einem Service-Punkt der Bahn abgegeben. Die Möglichkeit zur online-Entschädigung wird laut DB erst ab 2021 möglich sein. Eine Verspätungsbestätigung der Bahn für den Antrag ist kein Muß. Das kann man schon im Zug bei Begleitpersonal machen oder nach dem Ausstieg am Service-Point.

Aber es gibt "Helfer-Apps" bzw. Online-Portale, um den Antrag gleich online noch auf der Fahrt stellen zu können. Aufgepasst! Die Gebühren schwanken zwischen einer Pauschale von einem Euro pro Antrag oder sie richten sich nach der Höhe des Fahrpreises. Andere Apps oder Online-Portale bieten ihren Kunden sofort eine Entschädigung an. Doch sie nehmen u.U. Gebühren bis zu 20% der Entschädigungssumme.

Stiftung Warentest hat Online-Portale getestet, die helfen Rückerstattung zu bekommen:

Was aber, wenn ich durch die Verspätung der Bahn einen wichtigen Termin wie z.B. einen Flug z.B. verpasse?

Folgeschäden sind von der Fahrgastrechte-Verordnung nicht umfasst. Für ein verpasstes Fußballspiel oder ein Musical gibt es keinen Ersatz. Anders ist es z.B. für denjenigen, der ein „rail@fly-Tiket“ hat. Der Zuggast hat damit die Chancen vom Reiseveranstalter entschädigt zu werden, wenn er das Ticket als eigene Leistung in einen Reisevertrag integriert hat. Denn dann gilt das Pauschalreiserecht.

Was mache ich, wenn ich z.B. Sehbehindert bin und der Zug wegen Unwetter auf der Strecken einfach hängen bleibt?

Grundsätzlich hat man als Person mit eingeschränkter Mobilität umfangreiche Ansprüche auf Hilfeleistungen. Man bekommt z.B. auch auf über 300 Bahnhöfen Hilfe beim Ein- und Aussteigen.
Aber, wenn es zu einer Zugstörung kommt und man an einem kleinen Bahnhof aussteigen muss, hat man in der Tat ein Problem. Bei solchen Fällen sollte man das Zugpersonal sofort darüber in Kenntnis setzen, dass man auf Hilfe angewiesen ist. Man hat aber natürlich dieselben Rechte wie Bahnkunden ohne Behinderung.

Gerade im Fernverkehr hört man am Bahnhof immer häufiger die Durchsage: Passagiere mögen bitte freiwillig auf einen anderen Zug ausweichen. Andernfalls müsse die Bahnpolizei wegen Überfüllung den Zug räumen. Wer muss den Zug in so einem Fall verlassen?

Derjenige, der einen Sitzplatz hat und es diesen im Zug auch gibt, darf dort bleiben. Letztendlich entscheidet die Bundespolizei, wer aussteigen muss, sollte ein Zug überfüllt sein.

Gedränge an überfüllten Zügen: Wer zahlt, wenn ich stürze und mich verletze?

Die Bahn haftet bei Gedränge nicht. Wenn man einen Schädiger ausmachen kann, der einen angerempelt oder gestoßen hat, muss dieser haften.

Gibt es eine Schlichtungsstelle für Bahn-Probleme?

Bei Problemen mit der Bahn kann man sich an die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V. wenden.
Auch das Eisenbahn-Bundesamt ist für eine Beschwerde zuständig.

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SWR Fernsehen