Weihnachtsbeleuchtung an einer Straße (Foto: Colourbox)

Recht: Grenzwerte und Strafen

Das droht bei Alkohol im Straßenverkehr

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"Ein Gläschen in Ehren kann niemand verwehren". Warum man dieses Sprichwort gerade in der Festtags- und Feierlaune zweimal überdenken sollte, erklärt Rechtsanwalt Kay Rodegra.

Ab 0,5 Promille steigt das Unfallrisiko um das Doppelte

Ein Glas Wein, ein Becher Glühwein, ein Gläschen Sekt - Alkohol wird in unserer Gesellschaft überwiegend positiv bewertet. Aber: Mit jedem Schluck Alkohol wird unser Blickwinkel enger, engt sich unser Gesichts- und Sichtfeld immer mehr ein.

Ab 0,5 Promille Blutalkoholkonzentration steigt das Unfallrisiko um das Doppelte, ab 0,8 Promille gar um das 4-fache an. Wer angetrunken Auto-, Fahrrad- oder E-Scooter fährt, ist nicht nur Überraschungssituationen, sondern auch Standardsituationen nicht mehr gewachsen. Dafür geht er umso lieber ein Risiko ein und wird so zur Gefahr nicht nur für sich selbst, sondern auch für andere.

Diagramm (Foto: SWR)

Deutschland ist "kulant"

Jeder Mensch reagiert auf Alkohol unterschiedlich. Von daher gibt es auch kein: "ein Glas geht". Während in einigen EU-Ländern für Autofahrer schon die 0,0 Promille-Grenze gilt, ist Deutschland noch "kulant". 0,0 Promille gilt nur für Fahranfänger und Fahrer unter 21 Jahren.

Wer sich von Sohn oder Tochter bzw. einem Enkelkind als "begleitender Fahrer" nach Haus bringen lassen will, darf nicht mehr als 0,5 Promille haben. D.h. mehr als ein Glas Wein oder ein Becher Glühwein darf auch dann nicht sein.

Bußgeld und Fahrverbot

Ab 0,5 Promille Blutalkoholwert drohen ein Bußgeld von 500 Euro, ein Monat Fahrverbot und zwei Punkte in Flensburg. Wiederholungstäter müssen mit 1.000 Euro Strafe, zwei Punkten und drei Monaten Fahrverbot rechnen.

Doch auch bei Fahren mit 0,3 Promille kann ein Verstoß vorliegen, zum Beispiel wenn das Fahrzeug durch Schlangenlinien auffällt oder durch alkoholbedingte Ausfallerscheinungen ein Unfall passiert. Immerhin steigt das Unfallrisiko bei 0,3 Promille um das 1,2-fache.

Eine Polizeikontrolle nachts (Archivbild) (Foto: dpa Bildfunk, Picture Alliance)
Eine Polizeikontrolle nachts (Archivbild)

Wer seinen Führerschein verliert, braucht viel Zeit, Geduld und extra Geld um seinen Schein wiederzubekommen - das eine Glas (Glüh-)Wein zu viel lohnt sich daher selten.

E-Scooter und Fahrräder

Die Promillegrenze von 0,3 gilt auch für E-Scooter und Fahrräder. Lediglich die absolute Fahruntüchtigkeit liegt beim Fahrradfahrer bei 1,6 Promille.

Weiterführende Links

Bund gegen Alkohol und Drogen im Straßenverkehr e.V., BADS

kenn-dein-limit.de (Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA))

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SWR Fernsehen